Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Bedingungen für die Nutzung unserer Services

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Immobilienanwaltskanzlei (nachfolgend "Kanzlei") und ihren Mandanten bzw. Interessenten (nachfolgend "Mandant" oder "Sie"). Sie gelten für alle Leistungen der Kanzlei, einschließlich Beratung, Vertretung und sonstige anwaltliche Tätigkeiten im Bereich des Immobilienrechts.

Die Kanzlei ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Schweizer Immobilienrecht mit Schwerpunkten in den Bereichen Immobilientransaktionen, Baurecht und Mietrecht. Alle erbrachten Leistungen unterliegen den Bestimmungen des schweizerischen Anwaltsrechts und den berufsrechtlichen Regelungen.

Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Kanzlei diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsumfang

Beratung und Vertretung

Die Kanzlei erbringt anwaltliche Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Immobilientransaktionen (Kauf, Verkauf, Hypotheken)
  • Baurecht und Baubewilligungsverfahren
  • Mietrecht und Verwaltungsangelegenheiten
  • Allgemeine immobilienrechtliche Beratung

Umfang der Tätigkeit

Mandatsspezifische Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Mandat individuell vereinbart und in einem schriftlichen Mandatsvertrag festgehalten.

Sorgfaltspflicht

Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht.

Erfolgsunabhängigkeit

Die anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich erfolgsunabhängig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Regelung.

3. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis

Zustandekommen des Mandats

Ein Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche oder konkludente Annahme eines Auftrags zustande. Die Kanzlei ist berechtigt, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:

  • Interessenkonflikten oder mangelnder fachlicher Spezialisierung
  • Unzureichenden Sicherheiten für die Honorierung
  • Rechtlich oder ethisch bedenklichen Aufträgen
  • Überlastung der Kanzlei

Mandatsvertrag

Für umfangreichere Mandate wird ein schriftlicher Mandatsvertrag abgeschlossen, der den Leistungsumfang, die Honorarvereinbarung und weitere wesentliche Vertragsbedingungen konkretisiert.

4. Honorar und Kosten

Honorarberechnung

Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit, der wirtschaftlichen Bedeutung für den Mandanten und den erzielten Ergebnissen. Grundlage bilden die aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Anwaltskammer.

Stundenhonorar

Das Stundenhonorar variiert je nach Komplexität und wird zu Mandatsbeginn mitgeteilt.

  • • Partner: CHF 450-650 pro Stunde
  • • Senior Associates: CHF 350-450 pro Stunde
  • • Associates: CHF 250-350 pro Stunde

Pauschalhonorare

Für Standardverfahren können Pauschalhonorare vereinbart werden. Diese werden vor Mandatsübernahme schriftlich bestätigt.

Auslagen und Nebenkosten

Zusätzlich zum Honorar werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Gerichts- und Behördengebühren
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren
  • Kosten für Expertisen und Gutachten
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Porto, Telefon und Kopierkosten

Vorschüsse

Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Bei Überschreitung des Vorschusses wird der Mandant rechtzeitig informiert.

5. Zahlung und Fälligkeit

Rechnungsstellung

Rechnungen werden in der Regel monatlich oder nach Abschluss der Tätigkeit gestellt. Bei umfangreichen Mandaten können Zwischenrechnungen erstellt werden.

Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet. Die Kanzlei kann bei Zahlungsverzug die weitere Tätigkeit einstellen und Sicherheiten verlangen.

Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Mandanten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Pflichten des Mandanten

Mitwirkungspflichten

Der Mandant ist verpflichtet, die für die Durchführung des Mandats erforderliche Mitwirkung zu leisten:

Vollständige Information

Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu allen relevanten Sachverhalten

Dokumentenüberlassung

Zeitnahe Überlassung aller erforderlichen Unterlagen und Dokumente

Erreichbarkeit

Gewährleistung der Erreichbarkeit für Rückfragen und Abstimmungen

Weisungen

Klare und rechtzeitige Weisungen für das weitere Vorgehen

Folgen mangelnder Mitwirkung

Bei mangelnder Mitwirkung des Mandanten kann die Kanzlei das Mandat mit angemessener Frist kündigen. Bereits entstandenes Honorar und Auslagen bleiben in voller Höhe geschuldet.

7. Verschwiegenheit und Datenschutz

Anwaltliche Schweigepflicht

Die Kanzlei unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht nach schweizerischem Recht und behandelt alle Mandanteninformationen streng vertraulich. Diese Pflicht besteht unbefristet auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Mandant willigt in die zur Mandatsführung erforderliche Datenverarbeitung ein.

Grenzen der Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, soweit gesetzliche Melde- oder Anzeigepflichten bestehen oder der Mandant die Kanzlei ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.

8. Haftung

Haftungsumfang

Die Kanzlei haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung ist auf direkte Schäden begrenzt und umfasst nicht:

Ausgeschlossene Schäden

  • • Entgangenen Gewinn
  • • Indirekte Folgeschäden
  • • Drittschäden ohne Verschulden
  • • Schäden durch höhere Gewalt

Berufshaftpflicht

Die Kanzlei verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen der Anwaltskammer mit einer Deckungssumme von CHF 2 Millionen pro Schadensfall.

Verjährung

Schadenersatzansprüche gegen die Kanzlei verjähren ein Jahr nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch fünf Jahre nach der schadensbegründenden Handlung.

9. Beendigung des Mandats

Kündigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Eine Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.

Kündigung durch die Kanzlei

Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund mit angemessener Frist kündigen, insbesondere bei:

  • • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • • Mangelnder Mitwirkung des Mandanten
  • • Interessenkonflikten
  • • Vertrauensverlust

Rückgabe von Unterlagen

Nach Mandatsbeendigung werden die Unterlagen des Mandanten zurückgegeben. Die Kanzlei kann Kopien für ihre Akten zurückbehalten, soweit berufsrechtlich zulässig.

10. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei, soweit gesetzlich zulässig.

Änderungen

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Kontakt und Gültigkeit

Bei Fragen zu diesen AGB

Für Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zur Klärung einzelner Bestimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular oder direkte Anfrage.

Gültigkeit

Version: 2.1

Gültig ab: Januar 2025

Letzte Aktualisierung: Januar 2025