Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Bedingungen für die Nutzung unserer Services
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Immobilienanwaltskanzlei (nachfolgend "Kanzlei") und ihren Mandanten bzw. Interessenten (nachfolgend "Mandant" oder "Sie"). Sie gelten für alle Leistungen der Kanzlei, einschließlich Beratung, Vertretung und sonstige anwaltliche Tätigkeiten im Bereich des Immobilienrechts.
Die Kanzlei ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Schweizer Immobilienrecht mit Schwerpunkten in den Bereichen Immobilientransaktionen, Baurecht und Mietrecht. Alle erbrachten Leistungen unterliegen den Bestimmungen des schweizerischen Anwaltsrechts und den berufsrechtlichen Regelungen.
Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Kanzlei diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang
Beratung und Vertretung
Die Kanzlei erbringt anwaltliche Leistungen in folgenden Bereichen:
- Immobilientransaktionen (Kauf, Verkauf, Hypotheken)
- Baurecht und Baubewilligungsverfahren
- Mietrecht und Verwaltungsangelegenheiten
- Allgemeine immobilienrechtliche Beratung
Umfang der Tätigkeit
Mandatsspezifische Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Mandat individuell vereinbart und in einem schriftlichen Mandatsvertrag festgehalten.
Sorgfaltspflicht
Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht.
Erfolgsunabhängigkeit
Die anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich erfolgsunabhängig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Regelung.
3. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis
Zustandekommen des Mandats
Ein Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche oder konkludente Annahme eines Auftrags zustande. Die Kanzlei ist berechtigt, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:
- Interessenkonflikten oder mangelnder fachlicher Spezialisierung
- Unzureichenden Sicherheiten für die Honorierung
- Rechtlich oder ethisch bedenklichen Aufträgen
- Überlastung der Kanzlei
Mandatsvertrag
Für umfangreichere Mandate wird ein schriftlicher Mandatsvertrag abgeschlossen, der den Leistungsumfang, die Honorarvereinbarung und weitere wesentliche Vertragsbedingungen konkretisiert.
4. Honorar und Kosten
Honorarberechnung
Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit, der wirtschaftlichen Bedeutung für den Mandanten und den erzielten Ergebnissen. Grundlage bilden die aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Anwaltskammer.
Stundenhonorar
Das Stundenhonorar variiert je nach Komplexität und wird zu Mandatsbeginn mitgeteilt.
- • Partner: CHF 450-650 pro Stunde
- • Senior Associates: CHF 350-450 pro Stunde
- • Associates: CHF 250-350 pro Stunde
Pauschalhonorare
Für Standardverfahren können Pauschalhonorare vereinbart werden. Diese werden vor Mandatsübernahme schriftlich bestätigt.
Auslagen und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Gerichts- und Behördengebühren
- Notarkosten und Grundbuchgebühren
- Kosten für Expertisen und Gutachten
- Reise- und Übernachtungskosten
- Porto, Telefon und Kopierkosten
Vorschüsse
Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Bei Überschreitung des Vorschusses wird der Mandant rechtzeitig informiert.
5. Zahlung und Fälligkeit
Rechnungsstellung
Rechnungen werden in der Regel monatlich oder nach Abschluss der Tätigkeit gestellt. Bei umfangreichen Mandaten können Zwischenrechnungen erstellt werden.
Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet. Die Kanzlei kann bei Zahlungsverzug die weitere Tätigkeit einstellen und Sicherheiten verlangen.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Mandanten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Pflichten des Mandanten
Mitwirkungspflichten
Der Mandant ist verpflichtet, die für die Durchführung des Mandats erforderliche Mitwirkung zu leisten:
Vollständige Information
Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu allen relevanten Sachverhalten
Dokumentenüberlassung
Zeitnahe Überlassung aller erforderlichen Unterlagen und Dokumente
Erreichbarkeit
Gewährleistung der Erreichbarkeit für Rückfragen und Abstimmungen
Weisungen
Klare und rechtzeitige Weisungen für das weitere Vorgehen
Folgen mangelnder Mitwirkung
Bei mangelnder Mitwirkung des Mandanten kann die Kanzlei das Mandat mit angemessener Frist kündigen. Bereits entstandenes Honorar und Auslagen bleiben in voller Höhe geschuldet.
7. Verschwiegenheit und Datenschutz
Anwaltliche Schweigepflicht
Die Kanzlei unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht nach schweizerischem Recht und behandelt alle Mandanteninformationen streng vertraulich. Diese Pflicht besteht unbefristet auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Mandant willigt in die zur Mandatsführung erforderliche Datenverarbeitung ein.
Grenzen der Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, soweit gesetzliche Melde- oder Anzeigepflichten bestehen oder der Mandant die Kanzlei ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.
8. Haftung
Haftungsumfang
Die Kanzlei haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung ist auf direkte Schäden begrenzt und umfasst nicht:
Ausgeschlossene Schäden
- • Entgangenen Gewinn
- • Indirekte Folgeschäden
- • Drittschäden ohne Verschulden
- • Schäden durch höhere Gewalt
Berufshaftpflicht
Die Kanzlei verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen der Anwaltskammer mit einer Deckungssumme von CHF 2 Millionen pro Schadensfall.
Verjährung
Schadenersatzansprüche gegen die Kanzlei verjähren ein Jahr nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch fünf Jahre nach der schadensbegründenden Handlung.
9. Beendigung des Mandats
Kündigung durch den Mandanten
Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Eine Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.
Kündigung durch die Kanzlei
Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund mit angemessener Frist kündigen, insbesondere bei:
- • Zahlungsverzug trotz Mahnung
- • Mangelnder Mitwirkung des Mandanten
- • Interessenkonflikten
- • Vertrauensverlust
Rückgabe von Unterlagen
Nach Mandatsbeendigung werden die Unterlagen des Mandanten zurückgegeben. Die Kanzlei kann Kopien für ihre Akten zurückbehalten, soweit berufsrechtlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei, soweit gesetzlich zulässig.
Änderungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Kontakt und Gültigkeit
Bei Fragen zu diesen AGB
Für Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zur Klärung einzelner Bestimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular oder direkte Anfrage.
Gültigkeit
Version: 2.1
Gültig ab: Januar 2025
Letzte Aktualisierung: Januar 2025